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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

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Wohnraumförderung: Tilgungszuschüsse

Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen:  


Beschreibung

Um der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, vor allem in Regionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf auch in Zeiten eines niedrigen Marktzinsniveaus nachzukommen, gilt es, durch Fördermaßnahmen den Anteil an gefördertem sozialen Mietwohnraum inklusive klimagerechtem Mietwohnraum durch die Errichtung neuer Wohngebäude zu erhöhen. Um dieses wohnungspolitische Ziel nachhaltig verfolgen zu können, sollen für Investoren während der Dauer des Niedrigzinsniveaus zusätzliche Förderanreize geschaffen werden. Auch soll die Bildung von selbst genutztem Wohnraum erleichtert und die Modernisierung bestehenden Wohnraums (Mietwohnungen und selbst genutzter Wohnraum) zur Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum gefördert werden.

Vor diesem Hintergrund bietet das Land Rheinland-Pfalz zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Investoren eine soziale Wohnraumförderung an, um durch Wohnungsbau und Modernisierung das Angebot an preiswertem Wohnraum zu erweitern.

Die Förderung besteht in der Gewährung von einmaligen Tilgungszuschüssen des Landes Rheinland-Pfalz für bestimmte ISB-Darlehen, die zum Bau beziehungsweise Erwerb selbst genutzten Wohnraums, zum Bau von neuen Mietwohnungen oder der Modernisierung von Wohnraum bereitgestellt werden.

Durch Tilgungszuschüsse werden ISB-Darlehen (Förderdarlehen) im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehen zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)



Fristen

Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist vor Beginn der Baumaßnahme zusammen mit dem Antrag auf Gewährung der ISB-Darlehen unter Verwendung des entsprechenden Formblatts bei der ISB einzureichen.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)




Rechtsgrundlage

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

Förderrichtlinien




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 6172-0
Fax: +49 6131 6172-1199
E-Mail: isb@isb.rlp.de
Web: isb.rlp.de/home.html
 


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Quelle der Inhalte:
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