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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung Änderung der Adresse nach Umzug

Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in verschiedenen Sprachen auf den Internetseiten des Bundesamt für Migration und Flüchtline (BAMF)  


Beschreibung

Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in verschiedenen Sprachen auf den Internetseiten des Bundesamt für Migration und Flüchtline (BAMF)



Zuständigkeit

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.



Fristen

  • Die Adressänderung erfolgt innerhalb des Gebietes der kreisfreien Stadt im Zusammenhang mit der meldebehördlichen An- oder Ummeldung. Bei einem Umzug in Landkreisen sollte der Betroffene erfragen, ob die jeweilige Meldebehörde für die Anschriftenänderung im eAT entsprechend ermächtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die Andressänderung durch die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung. Die Adressänderung kann auch durch Personen des Familienverbandes beantragt werden.
  • neue Anschrift wird anhand eines Aufklebers geändert
  • gleichzeitig erfolgt die Änderung auf dem elektronischen Chip


Kosten

Gebührenfrei.




erforderliche Unterlagen

  • eAT-Karte zusammen mit dem Pass
  • Vorlage der Meldebescheinigung über die erfolgte Um- oder Anmeldung erforderlich



Rechtsgrundlage

§ 45a Aufenthaltsverordnung




verwandte Vorgänge


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Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt