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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung
Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert? Dann wird ein neuer eAT ist erforderlich.
Beschreibung
Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert infolge von Heirat, Scheidung oder sonstigen Gründen (z.B.: Änderung der Passdaten - Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapieres); Dann wird bei Änderungen im Vor- oder Familienname ein neuer eAT ist erforderlich.
Zuständigkeit
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Fristen
- Beantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Foto erfolgt persönlich bei der jeweiligen Ausländerbehörde
- Gleiches gilt bei einer Neuausstellung (Übertragung) ca. 3 - 4 Wochen
Zur Überbrückung kann dem Betroffenen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Bei Inhabern einer Niederlassungserlaubnis findet ein entsprechender Aufkleber Verwendung.
Rechtsgrundlage
§ 72 Aufenthaltsverordnung§ (AufenthV)
§ 45c Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
verwandte Vorgänge
- Asyl beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Spätaussiedler Gleichwertigkeit von Zeugnissen anerkennen
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Verlust/Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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