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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Kraftfahrzeughilfe für gesetzlich unfallversicherte Personen beantragen

Finanzielle und sonstige Hilfen  


Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes erhalten

  • für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
  • für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und
  • zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein).


Zuständigkeit

Vorrang der Rehabilitationsträger:
Bei Arbeitnehmern, die weniger als 15 Versicherungsjahre haben, kann bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger sein. Bei über 15 Jahren kann bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen der Träger der Rentenversicherung für die KFZ-Hilfe zuständig sein.
Daneben können in besonderen Härtefällen, z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs übernommen werden.

Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Kraftfahrzeughilfe gewähren.

Als Selbstständiger oder Beamter wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung -Integrationsamt- in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung



Fristen

Formloser Antrag

Entscheidung des Integrationsamtes

Voraussetzungen

Nach dem SGB IX, wenn ein Integrationsamt zuständig ist:

  • Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
  • Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlich
  • Bezug des tariflichen beziehungsweise ortsüblichen Entgelts
  • Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten
  • Kfz-Hilfe ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern
  • infolge der Behinderung keine nur vorübergehende Angewiesenheit auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs, um den Arbeitsort zu erreichen
  • Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug zu führen oder Gewährleistung, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug führt

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim Integrationsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.



erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag (Antragsvordruck siehe Modul „Anträge/Formulare), Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Gleichstellungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit, Unterlagen über Art und Umfang der Behinderung, Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsnachweise, Einkommensteuerbescheid etc.).




Rechtsgrundlage

§ 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Behinderung

§§ 99 bis 108 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

§ 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) - Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes

Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV)

Rechtsbehelf

Widerspruch.




Weitere Informationen

Hilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach § 20 SchwabAV




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt