Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Bildungskredit bewilligen

Sie brauchen finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung? Dann können Sie einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungskredit beantragen.  


Beschreibung

Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung benötigen, können Sie einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungskredit beantragen. Der Bildungskredit ist eine Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Studierende und Schüler beziehungsweise Schülerinnen. Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners sind grundsätzlich ohne Bedeutung. Sicherheiten werden von Ihnen nicht verlangt. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit haben Sie jedoch nicht.

Förderhöhe und Förderdauer

Der Bildungskredit kann als Darlehen bis zu EUR 7.200 gewährt werden. Der Förderzeitraum beträgt höchstens 24 Monate.

Für ein Studium kann Ihnen das Darlehen zunächst nur bis zum Ende des zwölften Hochschulsemesters bewilligt werden. Nach dem Ende des zwölften Hochschulsemesters müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums (24 Monate) beenden können. Studierende der Humanmedizin müssen zudem nachweisen, dass sie das praktische Jahr absolviert haben.

Für eine schulische Ausbildung kann ein Bildungskredit nur in den letzten 24 Monaten der Ausbildung bewilligt werden. Zudem muss die Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden und nach dem BAföG förderfähig sein.

Ausländische Studierende müssen zusätzlich besondere Voraussetzungen (gemäß § 8 BAföG) erfüllen.

Studium im Ausland

Studierenden an ausländischen Universitäten kann ein Bildungskredit bewilligt werden, wenn das Studium mit dem an einer deutschen (Fach-)Hochschule vergleichbar ist und die ausländische Bildungseinrichtung als gleichwertig anerkannt ist.

Auszahlung und Rückzahlung

Den Bildungskredit zahlt Ihnen die KfW Bankengruppe in monatlichen Raten zu je EUR 100,00, 200,00 oder 300,00 aus. Sie können die Höhe der von Ihnen beantragten Rate während des beantragten Zahlungszeitraumes nicht mehr ändern. Sie können aber eine Abschlagszahlung erhalten, wenn Sie entsprechenden Bedarf, z. B an kostenintensiven Arbeitsmaterialien, nachweisen. Die Abschlagszahlung kann bis zu EUR 3.600 betragen, wenn insgesamt die 24 Monatsraten und EUR 7.200 nicht überschritten werden.

Die ersten vier Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Danach beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu EUR 120,00.

Sie können den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.

Zinsen

Für die Laufzeit fallen Zinsen an. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Nominalzinssatz enthält einen Verwaltungskostenzuschlag von jährlich einem Prozent.

Kurztext

Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung benötigen, können Sie einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungskredit beantragen. Der Bildungskredit ist eine Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Studierende und Schüler beziehungsweise Schülerinnen. Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners sind grundsätzlich ohne Bedeutung. Sicherheiten werden von Ihnen nicht verlangt. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit haben Sie jedoch nicht.



Zuständigkeit

  • für die Antragstellung: das Bundesverwaltungsamt
  • für die Kredit-Abwicklung: die KfW Bankengruppe

Bundesverwaltungsamt

KfW Bankengruppe



Fristen

Einen Bildungskredit können Sie online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen.
Ablauf:

  1. Stellen Sie zu Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese auf dem Postweg oder gescannt per E-Mail beim Bundesverwaltungsamt ein. Sie können den Antrag auch online auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamt stellen. Sie erhalten nach der Antragstellung im Internet eine Online-ID. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie unter Angabe der Online-ID innerhalb von 14 Tagen an das Bundesverwaltungsamt schicken.
  2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  3. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Falle eines positiven Bescheids übersendet Ihnen das BVA zusammen mit dem Bescheid ein Vertragsangebot der KfW.
  4. Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und auch die Rückforderung übernimmt die KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Der Bildungskredit wird maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.

Es werden nur Ausbildungen an Einrichtungen gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) anerkannt sind.

Studierende

Studierende können einen Bildungskredit erhalten, wenn sie

  • volljährig sind,
  • ein Bachelor-, Master- oder ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen in Vollzeit betreiben,
  • die Zwischenprüfung ihres Studienganges bestanden haben oder den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges, z. B. einen Bachelor-Studiengang, erfolgreich abgeschlossen haben und nun diesen Studiengang fortsetzen,
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über den Abschluss eines grundständigen Studiengangs verfügen,
  • im Rahmen ihres Studiums an einer förderfähigen Hochschule ein in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas) oder
  • im Falle eines Auslandsstudiums eine Studieneinrichtung besuchen, die einer inländischen gleichwertig ist.

Sollte in Ihrem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen sein, müssen Sie die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre - bei Studierenden in Bachelorstudiengängen des ersten Ausbildungsjahres - erbracht haben (Nachweis: Zwischenprüfungsvordruck des Bundesverwaltungsamtes beziehungsweise schriftliche Erklärung der Hochschule).

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler können einen Bildungskredit erhalten, wenn sie

  • volljährig sind,
  • eine Ausbildung in Vollzeit in einer nach dem BAföG förderfähigen Ausbildungsstätte durchführen,
  • über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder mit der zu fördernden Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen und
  • sich im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung befinden.


Kosten

Keine.




erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • bei Schülerinnen und Schülern:
    • aktuelle Bescheinigung der Schule über Beginn, Ende und Ziel der Ausbildung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über das Praktikum
  • bei Studierenden:
    • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Nachweis über die absolvierten Hochschul-/ Studiensemester und Fachsemester
      und gegebenenfalls:
    • Zwischenprüfungszeugnis oder schriftliche Erklärung Ihrer Hochschule, dass in Ihrem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und dass die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre, bei einem Bachelorstudium des ersten Studienjahres, erbracht wurden, beziehungsweise ein von der Hochschule ausgefüllter "Zwischenprüfungsvordruck"
    • Nachweis über das betriebene Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium und ein Zeugnis über den Abschluss eines grundständigen Studiengangs
    • Nachweis über die Dauer des Praktikums und über den Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte (im Falle eines Praktikums im Ausland mit deutscher Übersetzung des Nachweises)
    • Nachweis, dass die im Auslandsemester erbrachten Leistungen angerechnet werden können
    • bei einer Förderung über das 12. Hochschulsemester hinaus den Nachweis, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind (Abschlussprüfungsvordruck)
      Studierende der Rechtswissenschaften haben den Nachweis über die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung oder die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorzulegen, wenn eine Förderung über das zwölfte Hochschulsemester hinaus erfolgen soll.
  • bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich
    • Kopie des Passes (persönliche Daten und gegebenenfalls Aufenthaltsstatus)
    • Nachweis über den Aufenthaltstitel
    • aktuelle Meldebescheinigung
      und gegebenenfalls:
    • vom zuständigen Ausländeramt ausgefüllten Vordruck zum Aufenthaltsstatus
    • Kopie der Heiratsurkunde bei einem deutschen Ehepartner beziehungsweise Kopie der Geburtsurkunde bei einem deutschen Elternteil.



Rechtsgrundlage

Förderbestimmungen zur Vergabe von Bildungskrediten




Weitere Informationen

Die Antragsformulare erhalten Sie im Internet.

Sie können die Antragsformulare auch beim Bundesverwaltungsamt anfordern:

  • schriftlich unter der Adresse:
    Bundesverwaltungsamt
    BS I 4, Bildungskredit
    50728 Köln
  • per E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de
  • telefonisch: +49 22899 358-4492 oder +49 221 758-4492

Bildungskredit Formular "Zwischenprüfung"

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Bildungskredit

Aktueller Zinssatz des Bildungskredits




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bundesverwaltungsamt


Tel.: 0228 93580
Fax: 0228 93582823
E-Mail: poststelle@bva.bund.de
Web: www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt