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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Lastenausgleich für Vertriebene Rückforderung
Die Abgeltung von Schäden und Verlusten, die sich durch die Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit aus dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes ergeben haben.
Beschreibung
Kernaufgabe der Ausgleichsämter ist heute die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei bekannt gewordenen Schadensausgleichen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesausgleichsamt.
Fristen
Anträge zum Lastenausgleich konnten nur bis zum 31. Dezember 1995 gestellt werden.
Rechtsgrundlage
§ 4 Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)
§ 307 Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)
§§ 349f. Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)
§ 4 Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)
§ 307 Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)
§§ 349f. Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)
verwandte Vorgänge
- Ausländerzentralregister Eintragung Übermittlungssperre
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Verlust oder Diebstahl
- Verfassungsschutz: personenbezogene Daten - Auskünfte
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären – für Personen im Ausland
Ansprechpartner
Bundesausgleichsamt
Saalburgstraße 157
61350 Bad Homburg v.d. Höhe
Tel.: +49 30 187030-0
Fax: +49 30 187030-3450
Web: www.badv.bund.de/DE/Bundesaemter/BAA/Aufgaben/start.html
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