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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Spätaussiedlerbescheinigung

Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.  


Beschreibung

Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

Kurztext

  • Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung
  • Spätaussiedler: deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen früheren Ostblockstaaten
  • Persönliche Registrierung in Erstaufnahmeeinrichtung Friedland
  • Person erhält Registrierschein - bestätigt, dass Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde
  • Spätaussiedlerbescheinigung wird nach Vorlage einer Meldebescheinigung der örtlichen Behörde im Anschluss an den Wohnort versandt
  • Ehegatten, Kinder oder Enkel, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers"
  • Mit der Bescheinigung erhalten Personen Erleichterungen für Eingliederung in das soziale, kulturelle und berufliche Leben in Deutschland
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Ausstellung der Bescheinigung
  • zuständig: Bundesverwaltungsamt


Fristen

Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

  • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
  • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
  • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
  • Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
  • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

keine




Rechtsgrundlage

§ 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)




Weitere Informationen

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bemerkungen

Merkblatt zum Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Merkblatt für Spätaussiedler über die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe gem. § 9 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bundesverwaltungsamt


Tel.: 0228 93580
Fax: 0228 93582823
E-Mail: poststelle@bva.bund.de
Web: www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
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