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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Beamtenrechtliche Krankenfürsorge Beihilfe

Die Beihilfe ist eine eigenständige, die Alimentation ergänzende, beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die der Versicherungsfreiheit der Beamtinnen und Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt.  


Beschreibung

Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die den Beamtinnen und Beamten und ihren Familien gegenüber bestehende beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch Beteiligung an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Diese Fürsorgepflicht des Dienstherrn wird durch Regelungen im Landesbeamtengesetz und die hierzu erlassene Beihilfenverordnung konkretisiert.



Zuständigkeit

Zuständig für die Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Finanzen (LfF)

Landesamt für Finanzen (LfF)



Fristen

Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beihilfefähigkeit erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Entstehung der Aufwendungen bei der zuständigen Beihilfestelle geltend gemacht wird, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der ersten Ausstellung einer Rechnung

Entstehung von Aufwendungen



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Die Aufwendungen sind durch Belege nachzuweisen; Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.




Rechtsgrundlage

Art. 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG)

§ 45 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

§ 66 Landesbeamtengesetz (LBG)

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)

Rechtsbehelf

Beihilfebescheide können mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs angefochten werden. Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides




Weitere Informationen

Beihilfe wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag der beihilfeberechtigten Person gewährt.

Schriftliches Antragsverfahren

Elektronisches Antragsverfahren (eBeihilfe)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landesamtes für Finanzen.

Homepage Landesamt für Finanzen




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Ansprechpartner

Landesamt für Finanzen (LfF)
Hoevelstraße 10
56073 Koblenz

Tel.: +49 261 4933-0
Fax: +49 261 4933-37014
Web: www.lff-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt