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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Unfallversicherung anmelden

Sie möchten ein Unternehmen führen? Dann müssen Sie eine Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung durchführen.  


Beschreibung

Dem Arbeitgeber obliegt die Plicht, sein Unternehmen binnen einer Woche nach dessen Beginn bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden.

  • Dabei besteht eine Pflichtmitgliedschaft für alle im Beschäftigungsverhältnis stehenden Mitarbeiter des Unternehmens,, insbesondere auch für Auszubildende. Nachstehende Versicherungsfälle  stehen dabei unter dem Schutz des Unfallversicherungsträgers. Arbeitsunfälle (alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle)
  • Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück) sowie
  • Berufskrankheiten.

Eine freiwillige Versicherung besteht für Unternehmer und deren Ehepartner, wenn diese nicht bereits pflichtversichert sind sowie für

  • Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH
  • Kommanditisten einer KG
  • Vorstandsmitglieder einer AG.


Zuständigkeit

Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit wenden Sie sich einfach an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

In der Regel sind für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger zuständig, die nach Branchen gegliedert sind.

Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind die regional gegliederten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zuständig.

Für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig.

Liste der gewerblichen Berufsgenossenschaften



Fristen

Sie können Ihr Unternehmen formlos - auch telefonisch - bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.

Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger wird Ihnen anschließend schriftlich die Zuständigkeit bestätigen. Sofern nicht ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Ihr Unternehmen zuständig ist, wird Ihnen ein Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung erteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche ab Beginn des Unternehmens erfolgen. Änderungen wie beispielsweise Anzahl der Versicherten sind innerhalb von vier Wochen nach Änderungseintritt mitzuteilen.



Kosten

Für die Anmeldung zur Unfallversicherung fallen kein Gebühren an.

Über die Höhe Ihrer individuellen Beiträge informiert Sie ihr zuständiger Unfallversicherungsträger.

Allgemeine Informationen zur Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung




erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben sind bei einer Anmeldung zwingend erforderlich:

  • Die Art und der Gegenstand des Unternehmens.
  • Die Zahl der Versicherten.
  • Den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen.



Rechtsgrundlage

§ 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 121 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 136 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 150 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 159 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 192 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 84 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

§ 36a Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I)

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide der Unfallversicherungsträger kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stelle eingereicht werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Im Ausland beträgt die Frist bei Bekanntgabe drei Monate.

Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift innerhalb der Frist bei einem sonstigen Versicherungsträger oder bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einer deutschen Konsularbehörde eingegangen ist.




Weitere Informationen

Online-Anmeldung

Was sollte ich noch wissen?

Von der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde erhalten die Unfallversicherungsträger in der Regel Durchschriften. Dies entbindet die Unternehmer jedoch nicht von der Verpflichtung, sich selbst innerhalb der Frist bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden.


Ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden, müssen der Berufsgenossenschaft einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen. Dieser nimmt gegenüber der Berufsgenossenschaft alle Rechte und Pflichten eines Unternehmens wahr; insbesondere haftet er für die Zahlung der Beiträge.

Unterstützende Institutionen

Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt