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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung beantragen

Als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft benötigen Sie eine entsprechende Anerkennung.  


Beschreibung

Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW).



Fristen

  • Schriftliche Antragstellung mit zugehörigen Anlagen
  • Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
  • Bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, gegebenenfalls Nachreichung möglich
  • Bei Vollständigkeit erfolgt die Prüfung und Entscheidung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Prüfaufwand.



Kosten

Es wird ein Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfanges erforderlich. Diese kann zwischen 511,00 Euro und 2.556.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.




erforderliche Unterlagen

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:

  • Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer/in oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.

Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich

  • eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person,
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
  • eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.



Rechtsgrundlage

§ 15 Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)

§ 2 des Landesgebührengesetzes (LGebG)

§ 1 Nr. 10 der Anlage der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Rechtsbehelf

Ja.




Weitere Informationen

Formloser schriftlicher Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Die Veröffentlichung der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erfolgt im Bundesanzeiger.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
Web: mwvlw.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt