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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Architektenliste Eintragung Eintragung löschen

Hier erhalten Sie Informationen zur Löschung aus der Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz beziehungsweise zur Beendigung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.  


Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz noch Niederlassung noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit hat.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Ermittlung der EAP-Stelle

Zuständige Stelle

Architektenkammer Rheinland-Pfalz.



Fristen

Der Austritt eines Mitgliedes der Architektenkammer bedarf einer schriftlichen Erklärung (vgl. § 2 Abs. 3 Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz). Darüber hinaus sind die Kammergegenstände (Eintragungsurkunde, ggfls. Kammerstempel) an die Geschäftsstelle zurückzugeben. Kündigungsfristen bestehen nicht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.



Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.




erforderliche Unterlagen

Schriftliche Erklärung, ggfls. Sterbeurkunde.




Rechtsgrundlage

§ 7 Architektengesetz (ArchG)

Satzung über die Kosten für das Verfahren zur Eintragung in die Berufsverzeichnisse




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 9960-0
Fax: +49 6131 6149-26
E-Mail: lgs@akrp.de
Web: www.akrp.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt