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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Zuchtorganisation Anerkennung beantragen

Sie wollen als ein nach dem Tierzuchtrecht anerkannter Zuchtverband oder Zuchtunternehmen agieren? Dann brauchen Sie die staatliche Anerkennung.  


Beschreibung

Wer im Rechtsverkehr als anerkannter Zuchtverband oder anerkanntes Zuchtunternehmen auftritt, unterliegt gemeinsamen Bestimmungen, die die Zucht reinrassiger Zuchttiere (Rind, Büffel, Schwein, Schaf, Ziege und Equiden) und Hybridzuchtschweine, den Handel mit ihnen und ihre Verbringung in die Europäische Union regeln.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag zur Anerkennung eines Zuchtverbands oder Zuchtunternehmens an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz zu richten.



Fristen

Nach dem Tierzuchgesetz ist antragsberechtigt, wer als ein Zuchtverband oder Zuchtunternehmen

  1. entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie den Antrag auf Anerkennung stellen, Rechtspersönlichkeit besitzt;
  2. über genügend und qualifiziertes Personal sowie über geeignete Einrichtungen und Ausrüstungen für die wirksame Durchführung der Zuchtprogramme verfügt, für die sie die Genehmigungzu beantragen beabsichtigen;
  3. in der Lage ist, die notwendigen Kontrollen für die Erfassung der Abstammungsdaten der Zuchttiere durchzuführen, die Gegenstand der Zuchtprogramme sind;
  4. bei jedem Zuchtprogramm in dem geografischen Gebiet, in dem die Zuchtprogramme durchgeführt werden, über einen ausreichend großen Zuchttierbestand verfügt;
  5. in der Lage ist, die Daten über die für die Durchführung der Zuchtprogramme notwendigen Zuchttiere zu generieren oder generieren zu lassen und zu nutzen.


erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss die in im nachstehenden Link aufgeführten Angaben zum Zuchtprogramm enthalten. Das Zuchtprogramm muss insbesondere den Anforderungen gemäß Anhang I Teil 1 entsprechen.

Nachdem Tierzuchtgesetz muss der Antrag zusätzlich zu den vor genannten Nachweisen und Unterlagen folgende Angaben über die am Zuchtprogramm Beteiligten enthalten:

  1. den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Zuchtverbandes oder des Zuchtunternehmens sowie die Namen und die Anschriften der zur Vertretung befugten Personen;
  2. Angaben zu der für die Zuchtarbeit verantwortlichen Person (Zuchtleiterin oder Zuchtleiter);
  3. die Namen und die Anschriften des Hauptsitzes und der Geschäftsstellen des Zuchtverbandes oder des Hauptsitzes, der Geschäftsstellen und Betriebsstätten des Zuchtunternehmens sowie Angaben zu den Aufgaben der Betriebsstätten.
  4. Die Satzung des Zuchtverbandes muss
  • die grundlegenden Entscheidungen zur Zucht darstellen und
  • sicherstellen, dass nur die Züchter über die züchterischen Belange des Zuchtverbandes entscheiden können, sofern die Satzung eine Mitgliedschaft vorsieht.

Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012




Rechtsgrundlage

§ 3 Tierzuchtgesetz (TierZG)

§ 4 Tierzuchtgesetz (TierZG)

Artikel 4 Verordnung (EU) 2016/1012

§ 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Tierzucht (TierZZustV)




Weitere Informationen

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anerkennung als Zuchtorganisation wird befristet erteilt. Sie beträgt mindestens 2 Jahre.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westpfalz (DLR Westpfalz)
Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern

Tel.: +49 631 3674-0
Fax: +49 631 3674-255
E-Mail: dlr-westpfalz@dlr.rlp.de
Web: www.dlr-westpfalz.rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt