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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Hinweise zu kartellrechtlichen Verstößen dem Bundeskartellamt anonym melden
Sie können dem Bundeskartellamt anonym Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht übermitteln und Rückmeldungen dazu erhalten.
Beschreibung
Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere
- zu illegalen Absprachen zwischen Wettbewerbern,
- zu illegalen Absprachen zwischen Lieferant und Abnehmern,
- zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.
Über den Postkasten
- erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen,
- können eventuelle Fragen beantworten und
- werden Sie über den Fortgang Ihrer Meldung informiert.
Kurztext
- Anonyme Hinweise Entgegennahme
- Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht melden
- Hinweisgeber kann anonym bleiben
- Informationen und Wissen werden über das Hinweisgebersystem (BKMS) online übermittelt
- es besteht die Möglichkeit, anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt zu bleiben
- zuständig: Bundeskartellamt (BKartA)
Fristen
Sie können auf der Internetseite des Hinweisgebersystems (BKMS) Ihre Meldung online eingeben:
- Wählen Sie das Thema aus, zu dem Sie Hinweise geben wollen, und geben Sie danach Ihre Informationen ein. Dies erfolgt über ein Freitextfeld sowie über bestimmte Fragen mit Auswahlfeldern (Ja/ Nein/ Keine Angabe). Zusätzlich können Sie Ihrer Meldung eine Datei (Word, Excel, PDF usw.) mit einer Größe bis zu 2 Megabyte (MB) beifügen. Ihre Kontaktdaten werden dabei nur erfasst, wenn Sie diese freiwillig hinterlegen.
- Wenn Sie Ihre Meldung abgeschickt haben, kann das Bundeskartellamt Ihren im BKMS hinterlegten Hinweis abrufen und prüfen.
- Sie erhalten eine Referenznummer als Beleg dafür, dass Ihre Meldung erfolgreich im BKMS hinterlegt wurde.
- Sie haben zudem die Möglichkeit, nach der Abgabe Ihrer Meldung einen geschützten, persönlichen Postkasten einzurichten. Über diesen Briefkasten können Sie anonym mit dem Bundeskartellamt kommunizieren. Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort wählen Sie selbst. Über den Postkasten erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen, können eventuelle Fragen beantworten und werden über den Fortgang der Angelegenheit informiert.
Voraussetzungen
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie Ihren Hinweis abschicken, bestätigt das Bundeskartellamt in der Regel am nächsten Werktag den Eingang Ihres Hinweises.
Um Ihren Hinweis zu prüfen und zu bearbeiten, braucht das Bundeskartellamt in der Regel zwischen 1 bis 6 Wochen.
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
§ 54 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Weitere Informationen
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
verwandte Vorgänge
- Cybercrime Informationserteilung
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV anerkennen lassen
- Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
- Wohnungsgrundbuch schließen lassen
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Ansprechpartner
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Tel.: 0228 94990
Fax: 0228 9499400
Web: www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
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