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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Beschreibung
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:
- Patientenschulungen für chronisch Kranke,
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
Kurztext
Krankenversicherungen gewähren ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
- nach Ermessen
- auf ärztliche Anordnung
Darunter fallen beispielsweise:
- PatientenSchulung/Training
- Rehabilitationssport
- Funktionstraining
- Sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder und Jugendliche
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Fristen
In der Regel:
- Verordnung durch Arzt
- Beantragung bei Krankenkasse
- Entscheidung der Krankenkasse
- Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
Voraussetzungen
Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation
- muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
- Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
Kosten
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
- Verordnung beziehungsweise Stellungnahme des behandelnden Arztes
Rechtsgrundlage
§ 43 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
verwandte Vorgänge
- Beamtenrechtliche Krankenfürsorge Beihilfe
- Pflegezulage für Kriegsopfer Zahlung
- Steuerfreibeträge für Pflegepersonen
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- Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen
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