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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Testament zurück nehmen

Sie möchten Ihr verwahrtes Testament zurückhaben? Dann können Sie die Herausgabe beim Nachlassgericht einfordern.  


Beschreibung

Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Auch ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.

Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt. Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Nachlassgericht am Amtsgericht.



Fristen

Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.
Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Ehegatten oder Lebenspartnern zurückgegeben werden. Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.



Kosten

Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.




erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Hinterlegungsschein



Rechtsgrundlage

§ 346 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

§§ 2256, 2272 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)




Weitere Informationen

Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche


Web: www.justizadressen.nrw.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt