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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.  


Beschreibung

Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Kurztext

  • Eingaben und Beschwerden Entgegennahme
  • Bürgerinnen und Bürger können dem Bundeskartellamt Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße übermitteln (Eingaben und Beschwerden)
  • Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten per
    • Online-Formular,
    • Post,
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Bundeskartellamt prüft Eingaben und Beschwerden
  • Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein
  • bei Eingaben und Beschwerden besteht kein Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens
  • Auskunft erteilt: Bundeskartellamt
  • zuständig: Bundeskartellamt


Fristen

Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

  • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
    • Online-Formular,
    • Brief (per Post),
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
  • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
  • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Voraussetzungen

  • keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • keine

Bearbeitungsdauer

  • Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen


Kosten

  • keine



erforderliche Unterlagen

  • keine



Rechtsgrundlage

§ 54 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)




Weitere Informationen

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein



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Ansprechpartner

Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

Tel.: 0228 94990
Fax: 0228 9499400
Web: www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
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