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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
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Virtuelles Rathaus
Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.
Beschreibung
Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per
- Online-Formular,
- Post,
- Telefon oder
an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Kurztext
- Eingaben und Beschwerden Entgegennahme
- Bürgerinnen und Bürger können dem Bundeskartellamt Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße übermitteln (Eingaben und Beschwerden)
- Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten per
- Online-Formular,
- Post,
- Telefon oder
- Bundeskartellamt prüft Eingaben und Beschwerden
- Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein
- bei Eingaben und Beschwerden besteht kein Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens
- Auskunft erteilt: Bundeskartellamt
- zuständig: Bundeskartellamt
Fristen
Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.
- Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Online-Formular,
- Brief (per Post),
- Telefon oder
- Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
- Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Voraussetzungen
- keine
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine
Bearbeitungsdauer
- Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen
Kosten
- keine
erforderliche Unterlagen
- keine
Rechtsgrundlage
§ 54 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Weitere Informationen
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
verwandte Vorgänge
- Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beantragen
- Drehbücher für den Deutschen Drehbuchpreis vorschlagen
- Gründung einer Genossenschaft - Eintragung in das Genossenschaftsregister
- Rundfunkveranstalter landesweite Zulassung beantragen
- Zensus 2022
Ansprechpartner
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Tel.: 0228 94990
Fax: 0228 9499400
Web: www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
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