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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Immissionsschutzbeauftragte bestellen

Wenn Sie einen Immissionsschutzbeauftragten neu bestellt oder abberufen haben oder sich in seinem Aufgabenbereich Änderungen ergeben haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.  


Beschreibung

Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen haben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der

  • von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
  • technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
  • Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen,

erforderlich ist.

Um welche genehmigungsbedürftigen Anlagen es sich handelt, für die der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen hat, ergibt sich aus Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.

Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Kurztext

  • Immissionsschutzbeauftragter Bestellung
  • Immissionsschutzbeauftragte, die

    • neu bestellt

    • abberufen wurden

    • oder sich Änderungen im Aufgabenbereich ergaben

  • sofortige Anzeige bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde notwendig.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sien sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd. Oder als Betrieb des Bergrechts an das Landesamt für Geologie und Bergbau.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Landesamt für Geologie und Bergbau

Zuständige Stelle

Immissionsschutzbehörden der Länder

In Rheinland-Pfalz sind dies die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd sowie das Landesamt für Geologie und Bergbau für Betriebe des Bergrechts.



Fristen

Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Immissionsschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bestellungen, Abberufungen oder Änderungen beim Aufgabenbereich sind unverzüglich anzuzeigen.



Rechtsgrundlage

§ 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

§ 55 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG

Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Tel.: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Web: www.sgdnord.rlp.de/
 


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Quelle der Inhalte:
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