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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Abfälle Verbrennung kontinuierlich messen
Die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie jährlich den zuständigen Behörden zur Prüfung vorlegen.
Beschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen und bestimmte Betriebsparameter durch kontinuierliche Messungen fortlaufend zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres zur Überprüfung vorzulegen.
Kurztext
- Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen Messung kontinuierlich
- Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen jährlich vorgelegt werden.
- Frist: 31. März des Folgejahres
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Für Betriebe des Bergrechts ist das Landesamt für Geologie und Bergbau zuständig.
Fristen
Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 17. BImSchV.
Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen;
- zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen
Rechtsgrundlage
§ 16 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
§ 17 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
Weitere Informationen
Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU „Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.
Die Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen für kontinuierliche Messungen müssen inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 3950 Blatt 2 entsprechen.
verwandte Vorgänge
- Abfallrechtliches Nachweisverfahren
- Feuerungsanlagen anzeigen
- Gewerbegrundstücke
- Handelsregister Eintragung Aktiengesellschaft
- Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe eintragen
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de/startseite.html
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