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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Anzeige aufnehmen
Wenn Sie möchten, dass die Polizeidienststelle oder auch zuständige Bußgeldstelle einer Ordnungswidrigkeit nachgehen, dann müssen Sie dies schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie Zeuge einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle beziehungsweise an die zuständige Bußgeldstelle.
Fristen
Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert.
Voraussetzungen
Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können eine Anzeige jederzeit aufgeben. Aufgrund der leichteren Nachvollziehbarkeit ist eine unverzügliche Anzeige zu empfehlen.
Kosten
Es ist für Sie kostenfrei eine Anzeige aufzugeben.
erforderliche Unterlagen
In der Regel sind nachfolgende Angaben notwendig:
- Wer zeigt an? (Name, Vorname, Anschrift und Erreichbarkeit des Anzeigeerstatters)
- Was wird angezeigt? (möglichst konkret geschilderter Tathergang einschließlich Tatzeit u. -ort)
- Wer hat etwas getan ?
- Gibt es weitere Zeugen oder Beweismittel (z.B. Foto)?
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 47 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 158 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)
verwandte Vorgänge
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Gewässeraufsicht
- Informationen zum neuartigen Coronavirus
- Technisches Hilfswerk Finanzierung
- Tierseuchen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
Tel.: 06571 14-1020
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb20@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
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