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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung

Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes  


Beschreibung

Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.

Kurztext

Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen



Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt dem MKUEM.



Fristen

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

Voraussetzungen

  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein
  • die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken
  • Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und deren Finanzierung enthalten;
  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Ca. vier bis sechs Wochen



Kosten

  • 1,00 - 51,00 Euro;
  • auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses



erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Kontaktdaten der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • gegebenenfalls Antrag auf Gebührenbefreiung



Rechtsgrundlage

§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)




Weitere Informationen

Formlose schriftliche Antragstellung




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4646
E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de
Web: mkuem.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
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