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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Umfüllen oder Lagerung von Kraftstoffen anzeigen

Betreiben Sie eine Anlage, in der Kraftstoffe gelagert und umgefüllt werden? Dann müssen Sie diese bei der Behörde anzeigen.  


Beschreibung

Als Betreiber einer Anlage für die Lagerung oder Umfüllung von Ottokraftstoff, Kraftstoffgemischen oder von Rohbenzin in Tanklagern oder an Tankstellen müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeigeverpflichtung betrifft nur Anlagen, die keiner Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Kurztext

  • Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • schriftliche Anzeige notwendig
  • vor Inbetriebnahme der Anlage


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

Für Betriebe des Bergrechts ist das Landesamt für Geologie und Bergbau zuständig.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Landesamt für Geologie und Bergbau



Fristen

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.



Rechtsgrundlage

§ 8 der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin (20. BImSchV)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz

Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt