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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Umgang mit Lösemitteln anzeigen

Gehen Sie in Ihrem Betrieb mit organischen Lösemitteln um? Dann müssen Sie die Anlage eventuell bei der zuständigen Behörde anzeigen.  


Beschreibung

Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, in denen mit organischen Lösemitteln in bestimmten Mengen umgegangen wird, müssen vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies gilt für Anlagen, die in Anhang I der 31. BImSchV aufgeführt sind und in denen Tätigkeiten nach Anhang II ausgeführt werden, soweit der Lösemittelverbrauch bei den jeweiligen Tätigkeiten die in Anhang I genannten Schwellenwerten überschreitet. Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Kurztext

  • Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige bei der Verwendung organischer Lösemittel in nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • schriftliche Anzeige notwendig
  • vor Inbetriebnahme der Anlage (oder vor wesentlicher Änderung)


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

Für Betriebe des Bergrechts ist das Landesamt für Geologie und Bergbau zuständig.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Landesamt für Geologie und Bergbau



Fristen

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.



erforderliche Unterlagen

Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten.




Rechtsgrundlage

§ 5 der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)




Weitere Informationen

Für die Anzeige finden Sie als Betreiber ein Formular zum Download auf nachstehenden Seiten:

https://sgdsued.rlp.de/de/service/downloadbereich/gewerbeaufsicht/

https://sgdnord.rlp.de/de/arbeits-immissions-und-verbraucherschutz/immissionsschutz/immissionsschutz/




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz

Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de/startseite.html
 


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Quelle der Inhalte:
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