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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte
Bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegegeld, stellt eine Pflegekraft, gewährt Heimpflege und erbringt zusätzliche Leistungen.
verwandte Vorgänge
- Heilmittel für Krankenversicherte finanzieren
- Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen
- Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache für hörbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz (LDZ)
- Landespflegegeld
- Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen
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