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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Anerkennung oder Untersuchung eines Pfropfrebenbestandes für den Pflanzenpass beantragen

Sie müssen auf Ohren Pfropfenreben-, Topfreben- oder Kartonagerebenbestand nachweisen, dass keine Nemtoden in Ihren Vermehrungsflächen Viren übertragen.  


Beschreibung

Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.



Fristen

Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer

Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.



Kosten

Es fallen Gebühren gemäß der Landesgebührenverordnung an.




erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.




Rechtsgrundlage

§ 13d Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV)

§ 4 Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach

Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt