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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderung anzeigen

Jede Änderung der Betriebsstätte oder betrieblich genutzten Fahrzeuge betreffend, müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.  


Beschreibung

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu sind diverse Angaben notwendig. Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.

Diese Anzeige kann sich positiv auf Ihre Beitragsschuld auswirken.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice .



Fristen

Die Änderungen können Sie der zuständigen Stelle einfach online mitteilen.

Voraussetzungen

Betroffen von der Änderungsanzeige sind beispielsweise Änderung der Firmendaten wie Anzahl:

  • der Kraftfahrzeuge
  • der Beschäftigten
  • Hotel-/Gästezimmer
  • vermieteten Ferienwohnungen

Diese haben Auswirkungen auf Ihren zu zahlenden Beitrag.

Aber auch Änderungen der Anschrift, Zahlungsweisen oder anderen Firmendaten können Sie mit Hilfe des Service-Portals des Beitragsservice einfach mitteilen

Welche Fristen muss ich beachten?

Die neue Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Mo­nats, nach dem der Inhaber die Änderung angezeigt hat.



Kosten

Die zu entrichtende Gebühr ändert sich bei Änderungen in der Anzahl der Beschäftigen, Fahrzeuge; Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen




erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
  • Beitragsnummer
  • Datumsangabe seit wann die Änderung gilt
  • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge



Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)




Weitere Informationen

Nutzen Sie zur Mitteilung das Service-Portal des Beitragsservices

Alle Formulare für Institutionen finden Sie hier:

Service-Portal

Formulare Unternehmen und Institutionen

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Infomaterialien des Beitragsservice.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


Tel.: 0221 5061-0
Web: www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt