Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Rundfunkveranstalter bundesweite Zulassung beantragen

Die Veranstaltung von Rundfunk als bundesweites Angebot bedarf einer Zulassung. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie nachfolgend.  


Beschreibung

Wer als Rundfunkveranstalter in Rheinland-Pfalz tätig werden will und eine bundesweite Programmverbreitung beabsichtigt, bedarf der Zulassung der Landesbehörde, indem der Betriebssitz liegt

Die Zulassung ist nicht übertragbar und wird erteilt für:

  • die Art des Rundfunkdienstes (Hörfunk, Fernsehen),
  • die Programmgattung,
  • die Programmdauer,
  • die Übertragungstechniken
  • das Verbreitungsgebiet,
  • die Beteiligungsverhältnisse des Antragstellers und
  • Programmschema


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.



Fristen

Die Zulassung muss schriftlich bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Voraussetzungen

Eine Zulassung darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die

  • unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren hat,
  • das Grundrecht der freien Meinungsäußerung verletzt werden,
  • als Vereinigung nicht verboten ist,
  • ihren Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäische Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und gerichtlich verfolgt werden kann,
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.


Kosten

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Rundfunkveranstaltung.




erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Name und Anschrift des Antragsstellers,
  • Programminhalt
  • Programmkategorie (Voll- oder Spartenprogramm)
  • Programmdauer;

Sofern erforderlich hat die zuständige Landesmedienanstalt weitere Auskunft und die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.




Rechtsgrundlage

Medienstaatsvertrag (MStV)

Landesmediengesetz (LMG)

Rechtsbehelf

Sie können gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch einlegen.




Weitere Informationen

Jede geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen oder sonstigen Einflüssen ist bei der Medienanstalt RLP vor ihrem Vollzug schriftlich anzumelden.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Turmstraße 10
67059 Ludwigshafen am Rhein

Tel.: +49 621 5202-0
Fax: +49 621 5202-152
E-Mail: mail@medienanstalt-rlp.de
Web: www.medienanstalt-rlp.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt