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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Steuerberater Einsicht ins Berufsregister gewähren
Bei einem nachweislich berechtigten Interesse können Sie Einsicht in das Berufsregister der Steuerberater erhalten. Hierzu wenden Sie sich an diee Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Im Berufsregister der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz sind alle in Rheinland-Pfalz bestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann Einsichtnahme in das Berufsregister genommen werden beziehungsweise erteilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Auskunft aus dem Berufsregister.
Kurztext
Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz gewährt Einsicht in das Berufsregister für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, die in Rheinland-Pfalz niedergelassen sind beziehungsweise ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Zuständigkeit
Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung beziehungsweise Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Fristen
Die Einsichtnahme in das Berufsregister ist formlos in Textform bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu beantragen und zu begründen, warum Einsicht genommen werden soll.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung der Einsichtnahme ist die Darlegung eines berechtigten Interesses.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Gegebenfalls Unterlagen, die das berechtigte Interesse zur Einsichtnahme dokumentieren.
Rechtsgrundlage
§ 76 Abs. 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 86b Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Weitere Informationen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dieses Steuerberaterverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Verzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.
Über das Steuerberaterverzeichnis kann ein Bürger überprüfen, ob eine bestimmte Person / Gesellschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt beziehungsweise als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.
Das Steuerberaterverzeichnis dient dagegen nicht dazu, nach einem Steuerberater für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen zu suchen. Hierzu steht der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung.
Online-Steuerberaterverzeichnis der BStBK
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Tierärzte (Certificate of good standing)
- Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen
- Steuerberater Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten beantragen
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
Tel.: +49 6131 95210-0
Fax: +49 6131 95210-40
E-Mail: info-sbk@datevnet.de
Web: www.sbk-rlp.de
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