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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Studienleistungen anrechnen

Sie planen, ein Studium an einer anderen Hochschule fortzusetzen, und möchten, dass möglichst viele der bisher erbrachten Leistungen anerkannt werden. Dann beantragen Sie die Anerkennung bei der Hochscule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen.  


Beschreibung

Sie möchten Ihr Studium an einer anderen Hochschule aufnehmen oder fortsetzen und möchten Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen im Vergleich zu denen, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen.

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in einem Umfang bis höchstens zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie das Studium aufnehmen beziehungsweise fortsetzen wollen.



Fristen

  • Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen beziehungsweise fortgesetzt werden soll, stellen.
  • Diese prüft, ob die erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen im Vergleich zu denen, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen.
  • Kommt die Hochschule zu dem Ergebnis, dass wesentliche Unterschiede vorliegen, muss sie dies belegen (Beweislast liegt bei der Hochschule).
  • Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in einem Umfang bis höchsten zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet.
  • Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anrechnung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt

Voraussetzungen

Die Anerkennung setzt voraus, dass nach erfolgter Einschreibung noch mindestens eine Prüfungsleistung von Ihnen im betreffenden Studiengang der aufnehmenden Hochschule zu erbringen ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen beziehungsweise fortsetzen möchten.



Kosten

  • Grundständige Studiengänge: keine
  • Weiterbildende Studiengänge: können Gebühren anfallen



erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, bestimmt die Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen beziehungsweise fortsetzen möchten.




Rechtsgrundlage

Ziffer 3.2.5 der Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

§ 25 Abs. 3,4 Hochschulgesetz (HochSchG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Ernst-Boehe-Straße 4
67059 Ludwigshafen am Rhein

Tel.: +49 621 5203-0
Fax: +49 621 5203-200
E-Mail: info@hs-lu.de
Web: www.hwg-lu.de/
 


Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences
Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern

Tel.: +49 631 37240
Fax: +49 631 3724-2105
E-Mail: presse@hs-kl.de
Web: www.hs-kl.de/
 


Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz

Tel.: +49 261 9528-0
Fax: +49 261 9528-567
E-Mail: infos@fh-koblenz.de
Web: www.hs-koblenz.de
 


Hochschule Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Tel.: +49 6131 628-0
Fax: +49 6131 628-7777
E-Mail: verw@fh-lu.de
Web: www.fh-mainz.de
 


Hochschule Trier
Schneidershof
54293 Trier

Tel.: 0651 8103-0
Fax: 0651 8103-333
E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de
Web: www.fh-trier.de
 


Hochschule Worms
Erenburgerstraße 19
67549 Worms

Tel.: +49 6241 509-0
Fax: +49 6241 509-222
E-Mail: kontakt@fh-worms.de
Web: www.fh-worms.de
 


Technische Hochschule Bingen
Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein

Tel.: +49 6721 409-0
Fax: +49 6721 409-100
E-Mail: dialog@th-bingen.de
Web: www.th-bingen.de
 


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Quelle der Inhalte:
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