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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Brütereibetrieb, Registrierung beantragen

 


Beschreibung

Kurztext

Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008



Zuständigkeit

Sollten Sie eine Brüterei registrieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Zuständige Stelle

obere Landwirtschaftsbehörde



Fristen

Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.

Tipp: Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Stand Juli 2021: Derzeit existiert kein Registrierungsverfahren für Brütereien in Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Registrierung: vor Aufnahme der Tätigkeit



Kosten

Verfahrensgebühr




Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 617/2008

Verordnung (EG) Nr. 1308/2013




Weitere Informationen

Formular/Online-Dienst vorhanden: ja

Was sollte ich noch wissen?

Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt