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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Brütereibetrieb, Registrierung beantragen
Beschreibung
Kurztext
Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008
Zuständigkeit
Sollten Sie eine Brüterei registrieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Zuständige Stelle
obere Landwirtschaftsbehörde
Fristen
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Tipp: Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Stand Juli 2021: Derzeit existiert kein Registrierungsverfahren für Brütereien in Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Registrierung: vor Aufnahme der Tätigkeit
Kosten
Verfahrensgebühr
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Formular/Online-Dienst vorhanden: ja
Was sollte ich noch wissen?
Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.
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Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
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