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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Elektronisches Ursprungszeugnis (EUZ)
Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung
Beschreibung
- Das Ursprungszeugnis spielt eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dient der Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich.
- zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
- Kontrolle der Warenströme
- Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
- Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
- zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
- im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
- Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
- Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
- Kundenwunsch
- Akkreditiv
- In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).
Kurztext
- Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung
- Ausstellung elektronisch
- Wahl zwischen einer passwortgestützten Beantragung (Nutzerkennung) oder mittels digitaler Signatur.
- Registrierung erforderlich: Unternehmen benennt Ansprechperson aus der Export-Abteilung als UZ-Administrator. Dieser erhält Registrierung.
- Dokument wird im eigenen Betrieb ausgedruckt
- Zuständig: IHK
Fristen
- Der Antrag auf Ausstellung erfolgt online
- Benennung des UZ-Admins und gegebenenfalls Stellvertreters für das Unternehmen per Mail (Betreff "UZ-Admin")
- Anmeldung und, wenn nötig, Registrierung weiterer Antragsteller im Unternehmen
Voraussetzungen
- Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse und/oder sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Firmensitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihren Wohnsitz im HWK-Bezirk haben und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Union versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden.
- In der Regel erfolgt die Antragstellung elektronisch
Bearbeitungsdauer
Die Registrierung kann innerhalb weniger Minuten erfolgen. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt in der Regel innerhalb der Dienstzeiten am gleichen Tag.
Kosten
- Die Ausstellung der Dokumente ist gebührenpflichtig
- Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der IHKs
erforderliche Unterlagen
Ergibt sich aus dem Antrag, dass die Waren "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurden, so müssen bei der Antragstellung Ursprungsnachweise vorgelegt werden, aus denen sich der Ursprung der Waren zweifelsfrei ergibt:
- Ursprungszeugnis des Vorlieferanten
- Lieferantenerklärungen
- Herstellerrechnungen, Lieferscheine oder andere Geschäftspapiere von Herstellern aus der Europäischen Union, wenn sie erkennen lassen, dass die Waren im eigenen Betrieb in hergestellt worden sind.
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Rechtsgrundlage
§ 91 Absatz 1 Nummer 12 Handwerksordnung (HWO)
Weitere Informationen
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und bescheinigte Dokumente werden in der Regel anerkannt. Ausnahme: Bundesverwaltungsamt (BVA).
Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.
Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
Die Darstellung des eUZ kann browserbasierend variieren.
verwandte Vorgänge
- Apostille beantragen
- Gaststättenerlaubnis
- Hausschlachtung anmelden
- Prostitutionstätigkeit anmelden
- Öffentliche Vergabe - Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen
Ansprechpartner
Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier
Tel.: +49 651 207-0
Fax: +49 651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de
Web: www.hwk-trier.de
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