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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB V zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbstätigkeit beantragen

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.  


Beschreibung

Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.


Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.

Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.

- Ärztliche Behandlungen

- Krankenpflege

- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

- Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.

Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärzten, Physiotherapeuten und Ihnen abgestimmt und durch den/die Reha-Manager/in des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.

Kurztext

Versicherte haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles einen Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.



Fristen

Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Voraussetzungen

Das Behandlungsziel (Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit) kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.




Rechtsgrundlage

§ 26 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

§ 26 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 27 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt