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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Pflegesachleistung beantragen für gesetzlich Pflegeversicherte

Sie werden zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt? Dann können Sie Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag beantragen.  


Beschreibung

Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.

Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.

Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich

  • bei Pflegegrad 2 Leistungen bis zum Gesamtwert von 724 Euro,
  • bei Pflegegrad 3 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.363 Euro,
  • bei Pflegegrad 4 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.693 Euro und
  • bei Pflegegrad 5 Leistungen bis zum Gesamtwert von 2.095 Euro.

Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.

Kurztext

- Pflegebedürftigen, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, stehen Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag zu.



Fristen

  • Sie stellen einen Antrag auf Pflegesachleistung bei Ihrer Pflegekasse
  • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse

Voraussetzungen

  • Die Pflegesachleistung muss durch einen zugelassenen ambulanten Pflege oder Betreuungsdienst erbracht werden (oder Einzelkräfte), die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
  • Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine



Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.




erforderliche Unterlagen

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.



Rechtsgrundlage

§ 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt