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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Pflegeversicherungsbeitrag

Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.  


Beschreibung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % vom beitragspflichtigen Einkommen der oder des Versicherten bis zur

Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozentpunkten, der ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der oder des

Versicherten erhoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 beträgt 58.050 Euro.

Für besondere Personengruppen wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es abweichende gesetzliche Regelungen.

Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.

Kurztext

Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.



Fristen

Die Beitragszahlung wird mit Abschluss der Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist jede und jeder Versicherte beitragspflichtig. Familienangehörige sind für die Dauer der Familienversicherung beitragsfrei. Weitere Ausnahmeregelungen können Sie bei der Krankenversicherung erfragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine



Kosten

Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.




erforderliche Unterlagen

In der Regel sind die Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, die sie dann unverzüglich an die Pflegekasse weiterleiten muss. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen notwendig sind.




Rechtsgrundlage

§§ 54 bis 60 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt