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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Was muss ich beachten, wenn ich Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder eine Auskunft daraus erhalten möchte?  


Beschreibung

Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.



Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Untere Bauaufsichtsbehörden



Fristen

Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

Voraussetzungen

Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme beziehungsweise der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.



Kosten

Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)




erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall muss das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme beziehungsweise der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt werden.




Rechtsgrundlage

§ 86 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

Rechtsbehelf

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten steht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch und anschließend Klage).




Weitere Informationen

Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls haben die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für die Antragstellung entwickelt.




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Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 


Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: bauaufsicht@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)

Frau Marion Heinz Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2293
Fax: 06571 14-42293
E-Mail: Marion.Heinz@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 21
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)

Frau Dorothea Kuhnen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2322
Fax: 06571 14-42322
E-Mail: Dorothea.Kuhnen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 19
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)

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Tel.: 06571 14-2326
Fax: 06571 14-42326
E-Mail: Markus.Lautwein@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 24
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)

Frau Leonie Müllen Vcard herunterladen

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Fax: 06571 14-42313
E-Mail: Leonie.Muellen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 21
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)

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Fax: 06571 14-42113
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| Zimmer: N 17
 


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Quelle der Inhalte:
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