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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Anzeige von Feuerwerken
Vor dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen muss der Inhaber der Erlaubnis oder der Inhaber eines Befähigungsscheines, das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2. Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember.
Zuständigkeit
Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige im gewerblichen Bereich ist die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeigen im nicht gewerblichen Bereich sind die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte und die Kreisverwaltungen.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz wenden.
Link zur Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Link zur Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Fristen
- Mindestens zwei Wochen vorher
- in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, mindestens vier Wochen vorher, muss die Anzeige erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular mit den gegebenenfalls notwendigen Lageplänen.
Rechtsgrundlage
§ 7 Sprengstoffgesetz (SprengG)
§ 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss schriftlich in doppelter Ausfertigung erfolgen. Die Anzeige muss alle Angaben zu Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit enthalten.
Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige eingetreten, ist eine Änderungsanzeige ebenfalls in doppelter Ausfertigung notwendig.
verwandte Vorgänge
- Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Erntezulassungsregister
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Nutztierriss durch Wolf oder Luchs Entschädigung beantragen
- Zuchtprogramm Genehmigung beantragen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
Tel.: 06571 14-1020
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb20@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
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