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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Approbation als Zahnarzt Erteilung

Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Zahnarzt/Zahnärztin tätig sein? Dann müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.  


Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft die Zahnheilkunde ausüben möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Approbation.

Die Ausübung der Zahnheilkunde ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig.

Kurztext

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft die Zahnheilkunde ausüben möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Approbation.



Zuständigkeit

Zuständige Stelle für Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung



Fristen

Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von einem Monat darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Nach Erteilung der Approbation wird Ihnen die Approbationsurkunde zugestellt.

Voraussetzungen

Die Approbation als Zahnarzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie

  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ergibt,
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
  • die zahnärztliche Prüfung in Deutschland bestanden haben,
    einen gleichgestellten Ausbildungsnachweis vorlegen (Abschluss in EU / EWR), oder
    einen gleichwertigen Ausbildungs- und Kenntnisstand nachweisen (Abschluss in sog. Drittstaat) und
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Der Nachweis zur gesundheitlichen Eignung darf bei Vorlage nicht älter als 1 Monat (bei ausländischer Ausbildung 3 Monate) sein,
  • der Nachweis zur Würdigkeit und Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) darf bei Vorlage nicht älter als 1 Monat (bei ausländischer Ausbildung 3 Monate) sein.


Kosten

Für die Erteilung der Approbation werden zurzeit Gebühren in Höhe von

  • 200,- € bei Ausbildungsabschluss in Deutschland
  • 280,- € bei Ausbildungsabschluss im Ausland
  • zzgl. 3,45 € für die Zustellung

erhoben.

Für die Beschaffung notwendiger Bescheinigungen und Nachweise sowie für die eventuell erforderliche Teilnahme an Prüfungen oder die Erstellung von Gutachten können Ihnen weitere Kosten, auch bei anderen Einrichtungen, entstehen.

Landesgebührengesetz (LGebG)

Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)




erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Approbation als Zahnarzt beantragen, sind die Unterlagen und Bescheinigungen zum Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen vorzulegen.

Die Aufzählung der Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck; siehe Modul „Anträge/Formulare“.




Rechtsgrundlage

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)

§ 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)




Weitere Informationen

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Antragsvordrucke für Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Was sollte ich noch wissen?

  • Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen:
  • Die zuständige Behörde kann die Vorlage weiterer Nachweise, insbesondere über die Echtheit der eingereichten Urkunden und über die bisherige Tätigkeit verlangen.
  • Informationsportal der Bundesregierung

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Anerkennungsfinder Deutschland

Unterstützende Institutionen

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: www.lsjv.rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt