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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Approbation als Zahnarzt beantragen

Wenn Sie in Deutschland den zahnärztlichen Beruf ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.  


Beschreibung

Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Zahnarztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Kurztext

  • Approbation als Zahnarzt Erteilung
  • Um in Deutschland als Zahnarzt arbeiten zu können, wird eine gesonderte Berufsberechtigung, die Approbation benötigt
  • Die Approbation wird auf Antrag erteilt
  • Voraussetzung für die Beantragung im Verfahren zur Regelapprobation ist die Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung ist zunächst die Gleichwertigkeit festzustellen.
  • Zuständige Stelle: Zuständige Stelle ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller die zahnärztliche Prüfung abgelegt hat.


Zuständigkeit

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung



Fristen

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen binnen eines Monat den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen.
  • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

Voraussetzungen

Die Approbation als Zahnarzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben.
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen.



Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.




erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
  • Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist



Rechtsgrundlage

§ 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

§ 83 Approbationsordnung für Zahnärzte

§ 84 Approbationsordnung für Zahnärzte

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Unterstützende Institutionen

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt