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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Virtuelles Rathaus
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
Ausländer, die über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen und deren Lebensunterhalt gesichert ist, können einen Aufenthaltstitel zur Suche nach einem der Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz erhalten.
Beschreibung
Der Aufenthaltstitel ist auf längstens sechs Monate befristet und kann nicht über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Er berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Eine Beschäftigung kann erst mit dem Übergang zu einem Aufenthaltstitel zu Beschäftigung, zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder einer Blauen Karte EU erlaubt werden, wenn ein der Qualifikation angemessener Arbeitsplatz gefunden wurde.
Zuständigkeit
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Zuständig ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
Vor Ablauf des Einreisevisums müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Durften Sie ohne Visum einreisen, müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. Zuständig ist für Sie die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Kreisverwaltung oder kreisfreie Stadt).
Fristen
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie halten sich nicht aufgrund eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck in Deutschland auf.
- Sie haben
- einen deutschen,
- einen anerkannten ausländischen oder
- einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Kosten
100 EURO
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über die Krankenversicherung
- Nachweis über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
- ein biometrisches Passbild
Rechtsgrundlage
§ 5 AufenthG (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
§ 18c AufenthG (Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche)
§ 45 ‚Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis)
verwandte Vorgänge
- Arbeitssuche und Lehrstellensuche
- Fördermittel für Sportangebote mit und für Flüchtlinge beantragen
- Leistungen der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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