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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
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Herkulesstaude (Riesenbärenklau) bekämpfen

Haben Sie einen Riesenbärenklau entdeckt, dann melden Sie dies dem Grundstücksbesitzer beziehungsweise dem Landnutzer und der Unteren Naturschutzbehörde. Bekämpfen Sie Funde auf Ihrem eigenen Grundstück unter Einhaltung der Vorraussetzungen selbst - somit sorgen Sie für eine sichere Umwelt.  


Beschreibung

Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch als Riesenbärenklau bekannt. Wegen ihrer Größe und der großen weißen Dolde ist sie zwar schön anzusehen, aber auch giftig.

Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten weiter aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen, und an Uferrandstreifen, Überflutungsflächen und feuchteren Standorten. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu zehn Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen.

Kontakt mit der Pflanze kann unter UV-Lichteinfluss (Sonnenlicht) zu Verbrennungen auf der Haut führen. Daher stellt die Pflanze eher ein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Um die Pflanze konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Es ist also die Mithilfe von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger gefragt. Es wird zudem an die Eigentümer und Landnutzer von betroffenen Privatgrundstücken appelliert, sich der Beseitigung der Herkulesstauden anzunehmen.

Kurztext

Von Juli bis September blüht die für den Menschen giftige Herkulesstaude, die sich rasant ausbreitet und entsprechend bekämpft werden muss.



Zuständigkeit

Die Kartierung des Vorkommens der Herkulesstauden ist wichtig für eine dauerhafte Entfernung. Dadurch weiß man noch Jahre später nach der Entfernung der Pflanze, an welchen Orten durch im Boden vorhandene Samen möglicherweise neue Pflanzen wachsen können.

Zur Mithilfe bei der Eindämmung melden Sie Standorte der Pflanzen bei der Unteren Naturschutzbehörde ihres Kreises, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung. Zusätzlich können Meldungen über die Internet-Meldeseite " ArtenFinder Service-Portal Rheinland-Pfalz" vorgenommen werden.

Internet-Meldeseite ArtenFinder Service-Portal Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Grundstückseigentümer, Bodennutzern un der unteren Naturschutzbehörde.



Fristen

Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist langwierig und arbeitsintensiv. Deshalb sollte man die Bekämpfung außerhalb des eigenen Gartens/Feldes auf Kreisebene sowie Gemeinde-/Stadtebene gemeinsam mit Fachleuten durchführen.

Folgende Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es:

  • Ausgraben der Pflanzen im April oder Mai, wenn das Wachstum gerade beginnt. Wird die Wurzel in 15 cm Bodentiefe abgestochen, ist ein Neuaustrieb kaum möglich. Allerdings ist eine Erfolgskontrolle notwendig.
  • Während der Blütezeit ab Juni müssen zuerst die Blütendolden abgehackt werden, bevor der Rest der Pflanze entfernt wird (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern). Dabei muss ein Abfallen der Samen vermieden werden, weil diese nachreifen.
  • Hängen noch Dolden an der Pflanze aus dem Vorjahr, müssen diese besonders umsichtig entfernt werden, wenn sie noch Samen enthalten. Die Fruchtdolden sollten möglichst an Ort und Stelle verbrannt werden.
  • Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen. Damit beginnt man am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächt man die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen, ca. 5-6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden, da die Herkulesstaude bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet. Nur diese häufige Wiederholung verspricht Erfolg.
  • Einzelne neue Keimlinge können mit der Hacke entfernt werden.
  • Am besten entsorgt man die Pflanze/Pflanzenteile über den Hausmüll - so dass diese in einer Verbrennungsanlage vernichtet werden.

Zu einer dauerhaften Entfernung der Herkulesstaude gehören auch mehrjährige Nachkontrollen im Mai/Juni denn der Samen kann noch im Boden sein und Jahre später erst auskeimen. Dichte Grasnarben verhindern, dass die am Boden liegenden Samen nicht zum Keimen kommen.

Voraussetzungen

Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung der Herkulesstaude einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:

  • Schutzkleidung ist unbedingt notwendig (lange Hosen, dicker Pullover, Schutzbrille, Gesichtsschutz und vor allem Handschuhe).
  • Pflanzen nach Möglichkeit in der Dämmerung oder bei starker Bewölkung entfernen.
  • Gesicht und Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.


Rechtsgrundlage

§ 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

BundesBodenschutzgesetz (BBodSchG)




Weitere Informationen

Alle Pflanzenteile der Herkulesstaude enthalten eine gefährliche Substanz, Furanocumarin, die bei Kontakt mit dem Pflanzensaft auf die Haut gelangt. Bei Sonneneinstrahlung bildet Furocumarin zusammen mit körpereigenem Eiweiß ein Antigen, das zu einer starken allergischen Reaktion führt.

Auf der Haut bilden sich Blasen, die an eine schwere Verbrennung erinnern und eine Verfärbung, die monatelang anhalten kann. Auch Dämpfe können die Gesundheit beeinträchtigen und z.B. Übelkeit verursachen. Selbst vertrocknete Stängel und Blüten sowie der Samen enthalten noch das gefährliche Furocumarin. Tückisch ist, dass unmittelbar nach dem Kontakt noch keine sichtbare Reaktion erkennbar ist. Die größte Gefährdung durch Sonnenlicht besteht eine halbe bis 2 Stunden nach Hautkontakt.

Unterstützende Institutionen

Die unteren Naturschutzbehörden können Sie unterstützend beraten.




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt