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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Kurztext
- Elterngeld Bewilligung
- Ersatz für einen Teil des Einkommens, das bei Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes nach Geburt wegfällt
- drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
- ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterstützen bei partnerschaftlicher Aufteilung der Familien und Erwerbsarbeit
- Elterngeld auch möglich u.a. für
- Erwerbslose
- Studierende
- Alleinerziehende
- Adoptivkinder/Kinder in Adoptionspflege
- zuständig: regionale Elterngeldstellen
Zuständigkeit
Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.
Liste der Elterngeldstellen in Rheinland-Pfalz
Suche der Elterngeldstelle nach Postleitzahl
Fristen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Rechtsgrundlage
§§ 1 bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Weitere Informationen
Antrag für Geburten ab 01.04.2024
Was sollte ich noch wissen?
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Unterstützende Institutionen
Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.
verwandte Vorgänge
- Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Berücksichtigung
- Kinderbetreuungskosten – steuerliche Berücksichtigung
- Mutterschaftsgeld nicht gesetzlich Krankenversicherte
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
Ansprechpartner
Bundeskasse Trier
Dasbachstraße 15
54292 Trier
Tel.: 0651 14480
Fax: 0651 14481001
E-Mail: bk-tr.gzd@zoll.bund.de
Web: www.kkr.bund.de/
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2013
Fax: 06571 14-42013
E-Mail: Elterngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 219
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2013
Fax: 06571 14-42013
E-Mail: Elterngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 220
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2013
Fax: 06571 14-42013
E-Mail: Elterngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 220
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2013
Fax: 06571 14-42013
E-Mail: Elterngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 218
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2013
Fax: 06571 14-42013
E-Mail: Elterngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 219
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2013
Fax: 06571 14-42013
E-Mail: Elterngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 218
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Kurfürstenstr. 16
54516 Wittlich
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