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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Virtuelles Rathaus
Auszeichnungen des Landes
Dem Land Rheinland-Pfalz stehen diverse Auszeichnungsmöglichkeiten zu Verfügung, um besondere Leistungen seiner Bürgerinnen und Bürger zu ehren.
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Möglichkeit, Menschen für besondere Verdienste im kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich auszuzeichnen.
Hierfür bestehen nachfolgende Auszeichnungsmöglichkeiten:
- BrückenPreis; Er zeichnet Organisationen und Engagierte aus, die ein Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, Jung und Alt und zum Zwecke der Integration fördern.
- Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz: Die Verdienstmedaille ist eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt.
- Verdienstorden: Er stellt eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt dar.
- Ehrennadel: zeichnet eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in diversen Bereichen aus.
- Sportplakette: zeichnet eine hervorragende sportliche Leistung oder besonderen Verdienst im Sport aus
- Staatsmedaille für besondere soziale Dienste: zeichnet Personen aus, die ein langjähriges, engagiertes Wirken im sozialen Bereich tätigten.
- Rettungsmedaille: Sie wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen gerettet oder eine drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben.
- Max-Slevogt-Medaille: Sie ehrt Künstlerinnen und Künstler der bildenden Künste
Zuständigkeit
Für Anregungen wenden Sie sich an die amtierende Ministerpräsidentin.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Fristen
Anregungen zur Verleihung von staatlichen Auszeichnungen können Sie direkt an die Ministerpräsidentin richten. In der Staatskanzlei wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die entsprechende Auszeichnung gegeben sind.
Voraussetzungen
Die verschiedenen Auszeichnungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ob diese erfüllt sind, prüft die Staatskanzlei.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 1996 (VerdMedG RP)
Landesgesetz über den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz (VerdOrdenG)
Landesgesetz über staatliche Anerkennung für Rettungstaten (RettAnerkG)
Weitere Informationen
Anregungen können formfrei erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung.
Internetseite der Landesregierung
Ansprechpartner
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4771
E-Mail: Poststelle@stk.rlp.de
Web: www.rlp.de/fr/landesregierung/staatskanzlei/
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