Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) umfasst die Mitwirkung des Naturschutzes bei allen Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zur Folge haben können.  


Beschreibung

Im Vordergrund steht die Vermeidung solcher Beeinträchtigungen. 
 
Unvermeidbare Beeinträchtigungen führen gegebenenfalls zur Unzulässigkeit des Vorhabens oder sind durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Bestandsdokumentation vor Durchführung des Eingriffs sowie dessen Auswirkungen, vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen und Kompensation sind vom Vorhabensträger in einem Fachbeitrag  Naturschutz zur fachlichen Prüfung vorzulegen.


Zuständigkeit

Die fachliche Prüfung der Naturschutzbelange im Vollzug der Eingriffsregelung ist Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise den oberen Naturschutzbehörden der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Abhängigkeit von der Verwaltungsebene. Die Naturschutzbehörden werden von den Zulassungsbehörden (z.B. Wasserwirtschaft, Straßenbau) im Benehmen beteiligt. Eingriffe, die keinem fachgesetzlichen Verfahren unterliegen, werden von den unteren Naturschutzbehörden in einem eigenständigen naturschutzrechtlichen Verfahren geprüft und entschieden.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd



Kosten

Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind i. d. R. kostenpflichtig gem. der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz- (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten mit Anlage (Besondere Gebührenverzeichnis)




erforderliche Unterlagen

Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:
  • die Vorhabensbeschreibung und 
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, 
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen. 
Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Behörde.



Rechtsgrundlage

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z.B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Herr Andreas Esch Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2420
Fax: 06571 14-42420
E-Mail: Andreas.Esch@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N1
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Romina Jakobs Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2480
Fax: 06571 14-42480
E-Mail: Romina.Jakobs@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 1
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Michaela Justen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2161
Fax: 06571 14-42161
E-Mail: Michaela.Justen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 4
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Ronja Milde Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2419
Fax: 06571 14-42419
E-Mail: Ronja.Milde@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 4
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt