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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für Personen, die selbstständig ein Handwerk beziehungsweise ein wesentliches handwerkliches Teilgebiet ausüben möchten.  


Beschreibung

Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß Handwerksordnung können Sie beantragen, wenn
  • ein Ausnahmegrund vorliegt
  • und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten Handwerk sowie im kaufmännischen und allgemeinrechtlichen Bereich nachgewiesen sind.
Mit einer erteilten Ausnahmebewilligung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk.
Achtung: Mit einer Ausnahmebewilligung erwerben Sie nicht die Berechtigung, den Meistertitel zu führen. Die Ausbildungsberechtigung im betreffenden Handwerk bedarf der gesonderten Überprüfung..
Eine Ausnahmebewilligung kann auf technisch und wirtschaftlich abgrenzbare Teiltätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks beschränkt werden.

Kurztext

(Alte Bezeichnung) - Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO



Zuständigkeit

Handwerkskammer Rheinhessen

Handwerkskammer Pfalz

Handwerkskammer Koblenz

Handwerkskammer Trier



Fristen

Bitte stellen Sie den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Handwerkskammer zusammen mit allen Unterlagen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:
  • Ausnahmegrund
    Ein Ausnahmegrund für eine unbefristete Ausnahmebewilligung liegt vor, wenn Ihnen das Ablegen der Meisterprüfung ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann.
    Ein Ausnahmegrund für eine befristete Ausnahmebewilligung kann zum Beispiel vorliegen bei:
    • längerer Arbeitslosigkeit
    • Gelegenheit zu einer Betriebsübernahme
  • Sachkundenachweis
Die Meisterprüfung ist bei einer befristeten Ausnahmebewilligung nachzuholen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.



Kosten

Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.




erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der Sachkunde oder der Qualifikation und/oder
  • Nachweis über die Dauer der Berufsausübung im beantragten Handwerk (Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen), soweit vorhanden



Rechtsgrundlage

§ 8 Handwerksordnung (HwO)




Weitere Informationen

Anträge/ Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Sie können auch eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier

Tel.: +49 651 207-0
Fax: +49 651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de
Web: www.hwk-trier.de
 


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Quelle der Inhalte:
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