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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für Personen, die selbstständig ein Handwerk beziehungsweise ein wesentliches handwerkliches Teilgebiet ausüben möchten.
Beschreibung
- ein Ausnahmegrund vorliegt
- und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten Handwerk sowie im kaufmännischen und allgemeinrechtlichen Bereich nachgewiesen sind.
Kurztext
(Alte Bezeichnung) - Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO
Zuständigkeit
Fristen
Bitte stellen Sie den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Handwerkskammer zusammen mit allen Unterlagen.
Voraussetzungen
- Ausnahmegrund
Ein Ausnahmegrund für eine unbefristete Ausnahmebewilligung liegt vor, wenn Ihnen das Ablegen der Meisterprüfung ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann.
Ein Ausnahmegrund für eine befristete Ausnahmebewilligung kann zum Beispiel vorliegen bei:- längerer Arbeitslosigkeit
- Gelegenheit zu einer Betriebsübernahme
- Sachkundenachweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Kosten
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der Sachkunde oder der Qualifikation und/oder
- Nachweis über die Dauer der Berufsausübung im beantragten Handwerk (Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen), soweit vorhanden
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Anträge/ Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Was sollte ich noch wissen?
Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Sie können auch eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.
verwandte Vorgänge
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Tierärzte (Certificate of good standing)
- Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen
- Diätassistentin oder Diätassistent mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
- Fachärztin, Facharzt - Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
Ansprechpartner
Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier
Tel.: +49 651 207-0
Fax: +49 651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de
Web: www.hwk-trier.de
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