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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Errichtung einer Ergänzungsschule

Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, weil vergleichbare Schulen im staatlichen Schulwesen nicht bestehen.  


Beschreibung

Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Schülerinnen und Schüler können mit dem Besuch einer Ergänzungsschule die Schulpflicht grundsätzlich nicht erfüllen.

Voraussetzung:
Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.



Fristen

Die Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule müssen Sie spätestens 3 Monate vor Aufnahme des Unterrichts erstatten.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




Rechtsgrundlage

§ 14 Privatschulgesetz (PrivSchG)

§ 14a Privatschulgesetz (PrivSchG)

§ 12 Landesverordnung zur Durchführung des Privatschulgesetzes




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Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt