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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Fischerprüfung Abnahme
Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich.
Beschreibung
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins,
- beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
Zuständigkeit
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltungen) durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin (zweimal jährlich am ersten Freitag der Monate Juni und Dezember) einzureichen.
erforderliche Unterlagen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem mindestens 35 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Der Nachweis über die Teilnahme ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Landesfischereigesetz (LFischG)
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
verwandte Vorgänge
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
Tel.: 06571 14-1020
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb20@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung)
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: Michaela.Kother@bernkastel-wittlich.de
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