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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Virtuelles Rathaus

Schlachtung Erlaubnis beantragen

Sie möchten Tiere gewerbsmäßig schlachten? Dann brauchen Sie hierzu eine Erlaubnis.  


Beschreibung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung beziehungsweise an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.



Fristen

Als Person, die die Tiere schlachtet, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.

Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür zugelassenen Betrieben durchgeführt werden, die daher behördlich bekannt sein müssen.



Kosten

Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte.




erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers,
  • Adresse der Schlachtstätte,
  • Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die das Betäuben und Töten der Tiere vornehmen,

Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtet werden sollen.




Rechtsgrundlage

Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Verordnungen (EU) 2019/624 und 2019/627, die die Durchführung der amtliche Kontrollen regelnVerordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung (Tier-LMHV)

Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

Rechtsbehelf

Widerspruch.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

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Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
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Quelle der Inhalte:
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