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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Gesundheitsfachberufe: Weiterbildungsbezeichnung - Erlaubnis
Der Gesetzeber hat die Weiterbildungsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen unter einen besonderen gesetzlichen Schutz
gestellt.
Beschreibung
Das Führen einer solchen Bezeichnung ist daher in Rheinland-Pfalz an eine Erlaubnis gebunden. Wer daher die Weiterbildungsbezeichnung
- „Fachkrankenschwester, Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenschwester, Fachkinderkrankenpfleger für Intensivpflege“
- „Fachkinderkrankenschwester, Fachkinderkrankenpfleger für pädiatrische Intensivpflege“
- „Fachkrankenschwester, Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenschwester, Fachkinderkrankenpfleger für operative Funktionsbereiche“
- „Fachkrankenschwester, Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenschwester, Fachkinderkrankenpfleger für Krankenhaushygiene“
- „Fachkrankenschwester, Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenschwester, Fachkinderkrankenpfleger für psychiatrische Pflege“
- „Fachkrankenschwester, Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenschwester, Fachkinderkrankenpfleger für ambulante Pflege“
- „Leiter/in einer Pflege- und Funktionseinheit“
- „Praxisanleiter/in“
- „Pflegedienstleiter/in“
- „Lehrer/in für Gesundheitsfachberufe“
führen will, bedarf einer Erlaubnis.
Sie erhalten Informationen über:
- die Profile der Weiterbildungsbereiche
- die landesrechtlichen Vorschriften zu den jeweiligen Weiterbildungen
- die Voraussetzungen zur Anerkennung einer im Ausland erfolgreich durchgeführten Weiterbildung
- die persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Dienstort in Koblenz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Link auf das EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle
verwandte Vorgänge
- Beamte im Verwaltungsdienst der Laufbahn Verwaltung und Finanzen
- Medizinisch-technisch/e RadiologieassistentIn aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- PhysiotherapeutIn aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Podologe/in aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Rechtsberatung - Registrierung
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4041-1
Fax: +49 261 4041-407
E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
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