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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Virtuelles Rathaus

Handelsregister Eintragung

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (zum Beispiel Erfordernis der Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.  


Beschreibung

Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

Kurztext

Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.



Zuständigkeit

für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft



Fristen

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren der Anmeldung.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts gesendet.
  • Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem im Internet bekannt (www.handelsregisterbekanntmachungen.de)

Handelsregisterbekanntmachungen

Bearbeitungsdauer

Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.



Kosten

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.




erforderliche Unterlagen

  • öffentlich beglaubigter Antrag auf Eintragung in das Handelsregister
  • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsache sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.




Rechtsgrundlage

§ 8a Handelsgesetzbuch (HGB)

§§ 12 ff. Handelsregisterverordnung (HRV)




Weitere Informationen

Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche


Web: www.justizadressen.nrw.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt