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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Freitag
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Virtuelles Rathaus
Hilfe zur Erziehung beantragen
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.
Beschreibung
In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.
Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.
Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.
Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.
Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:
- Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
- Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
- Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
- Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
- Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
- Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
- Für Kinder mit seelischer Behinderung gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.
Kurztext
- Hilfen zur Erziehung beantragen
- Bei Problemen in der Erziehung
- Unterschiedliche Formen möglich
- Beratung und Hilfeplangespräche notwendig
- Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen
- Zuständig: Jugendamt
Fristen
- Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
- Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
- Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Kosten
Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.
Rechtsgrundlage
§ 27 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Weitere Informationen
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung
- Mutterschaftsgeld nicht gesetzlich Krankenversicherte
- Steuerfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2137
Fax: 06571 14-42137
E-Mail: Sarah.Dauwen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 103
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2297
Fax: 06571 14-42297
E-Mail: Lisa.Doering@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 123
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2487
Fax: 06571 14-42487
E-Mail: Julie.Flerchinger@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 128
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2283
Fax: 06571 14-42283
E-Mail: Alina.Franzen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 105
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2282
Fax: 06571 14-42282
E-Mail: Susanne.Grimm@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 129
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2292
Fax: 06571 14-42292
E-Mail: Anna.Heinz@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 124
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2330
E-Mail: Dorothea.Henzel@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 118
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2285
Fax: 06571 14-42285
E-Mail: Laura.Hessek@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 124a
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2098
Fax: 06571 14-42098
E-Mail: Myrjam.Hilla-Potstawa@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 120
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2063
Fax: 06571 14-42063
E-Mail: Jana.Kutscheid@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 102
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2202
Fax: 06571 14-42202
E-Mail: Katrin.Licht@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 119
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2197
Fax: 06571 14-42197
E-Mail: Melise.Meuren@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 127
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2281
Fax: 06571 14-42281
E-Mail: Martina.Mueller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 106
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2132
Fax: 06571 14-42132
E-Mail: Helena.Mueller-Ress@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 103
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2095
Fax: 06571 14-42095
E-Mail: Carina.Pumple@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 117
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Team Pädagogischer Dienst - Regionalteam Eifel
Kurfürstenstr. 16
54516 Wittlich
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Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Team Pädagogischer Dienst - Regionalteam Hunsrück
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