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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Hilfe zur Erziehung beantragen

Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.  


Beschreibung

In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.

Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.

Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.

Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.

Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

  • Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
  • Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
  • Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
  • Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
  • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
  • Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
  • Für Kinder mit seelischer Behinderung gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.

Kurztext

  • Hilfen zur Erziehung beantragen
  • Bei Problemen in der Erziehung
  • Unterschiedliche Formen möglich
  • Beratung und Hilfeplangespräche notwendig
  • Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen
  • Zuständig: Jugendamt


Fristen

  • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
  • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
  • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

Voraussetzungen

Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.



Kosten

Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.




Rechtsgrundlage

§ 27 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)




Weitere Informationen

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Sarah Dauwen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2137
Fax: 06571 14-42137
E-Mail: Sarah.Dauwen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 103
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

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Tel.: 06571 14-2297
Fax: 06571 14-42297
E-Mail: Lisa.Doering@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 123
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Julie Flerchinger Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2487
Fax: 06571 14-42487
E-Mail: Julie.Flerchinger@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 128
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Alina Franzen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2283
Fax: 06571 14-42283
E-Mail: Alina.Franzen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 105
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Anna Heinz Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2292
Fax: 06571 14-42292
E-Mail: Anna.Heinz@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 124
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Dorothea Henzel Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2330
E-Mail: Dorothea.Henzel@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 118
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Laura Hessek Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2285
Fax: 06571 14-42285
E-Mail: Laura.Hessek@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 124a
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Myrjam Hilla-Potstawa Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2098
Fax: 06571 14-42098
E-Mail: Myrjam.Hilla-Potstawa@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 120
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Jana Kutscheid Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2063
Fax: 06571 14-42063
E-Mail: Jana.Kutscheid@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 105
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

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Tel.: 06571 14-2268
Fax: 06571 14-42268
E-Mail: Domenique.Leinen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 105
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

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Tel.: 06571 14-2202
Fax: 06571 14-42202
E-Mail: Katrin.Licht@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 119
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Martina Müller Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2281
Fax: 06571 14-42281
E-Mail: Martina.Mueller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 106
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Helena Müller-Reß Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2132
Fax: 06571 14-42132
E-Mail: Helena.Mueller-Ress@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 103
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Carina Pumple Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2095
Fax: 06571 14-42095
E-Mail: Carina.Pumple@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 117
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

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Tel.: 06571 14-2108
Fax: 06571 14-42108
E-Mail: Eva.Schaller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 120
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

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Tel.: 06571 14-2486
Fax: 06571 14-42486
E-Mail: Bettina.Schmitz@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 102
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

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Tel.: 06571 14-2197
Fax: 06571 14-42197
E-Mail: Eva.Schmitz@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 127
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

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Tel.: 06571 14-2097
Fax: 06571 14-42097
E-Mail: Annika.Wirth@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 120
 


Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Team Pädagogischer Dienst - Regionalteam Eifel
Kurfürstenstr. 16
54516 Wittlich

Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
 


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