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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Jagdangelegenheiten

Jagdangelegenheiten  


Beschreibung

Die Jagd hat u. a. zum Ziel:

  • einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
  • bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,
  • Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,
  • die wild lebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,
  • eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Hege beinhaltet alle Maßnahmen, die die Entwicklung und Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sollen vermieden werden.
Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist.
Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.
Bei der Jagdausübung sind die insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Weidgerechtigkeit zu beachten.


Zuständigkeit

Zuständig für Jagdangelegenheiten ist die untere Jagdbehörde bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.



Rechtsgrundlage

Link zum Bundesjagdgesetz

Landesjagdgesetz

Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Landesjagdverordnung




Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Landesforsten Rheinland-Pfalz.

Landesforsten Rheinland-Pfalz




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung


E-Mail: fb20@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung)

Herr Anton Klas Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2329
Fax: 06571 14-42329
E-Mail: Anton.Klas@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 14
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung)

Frau Michaela Kother Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2238
Fax: 06571 14-42238
E-Mail: Michaela.Kother@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: M14
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung)

Frau Wiktoria Swora Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2331
Fax: 06571 14-42331
E-Mail: Wiktoria.Swora@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 13
 


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